Rösle Garantiebedingungen
1. Modellreihen und Anwendungsbereich der Garantie
Diese Garantiebedingungen gelten für folgende Produktlinien:
- BLAZEFLAME
- EPICFLAME
- ALLFLAME
- Holzkohlegrills AIR
- Holzkohlegrills SPORT, SMOKER
Diese eingeschränkte freiwillige Herstellergarantie gilt ausschließlich für die oben genannten Produktlinien. Für andere Produkte des Herstellers gelten ausschließlich die gesetzlichen Rechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bzw. Vertragspartner, sofern nicht für das jeweilige Produkt gesonderte Garantiebedingungen des Herstellers mit eigener Laufzeit und eigenem Inhalt ausdrücklich bereitgestellt werden.
2. Art der Herstellergarantie und Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
2.1 Freiwillige Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt für die unter Abschnitt 1 genannten Produktlinien eine eingeschränkte freiwillige Herstellergarantie nach Maßgabe dieser Bedingungen, für Grillgeräte die ab dem 01.02.2026 erworben wurden. Sämtliche Garantiezeiten beginnen mit dem Kaufdatum laut Kaufbeleg des Erstkäufers. Diese Einschränkung gilt ausschließlich für diese eingeschränkte freiwillige Herstellergarantie und berührt gesetzliche Ansprüche nicht.
2.2 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten des Käufers. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung, werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Ansprüche aus dieser Garantie können neben gesetzlichen Ansprüchen geltend gemacht werden. Eine doppelte Entschädigung desselben Schadens ist ausgeschlossen.
2.3 Unabhängige Ausübung
Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz, können unabhängig von dieser Garantie geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast im Rahmen der Gewährleistung bleiben unberührt. Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche gegenüber dem Verkäufer erfolgt für Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich.
Diese Herstellergarantie erfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler, soweit diese zu einer Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Funktion führen und nicht auf Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
Vom Garantieumfang ausgenommen sind Schadensbilder oder Erscheinungen, die nicht zu einer Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Funktion des Produkts oder einer hiervon funktional abgrenzbaren Baugruppe führen.
Ebenfalls nicht von der Garantie erfasst sind Schadensbilder, die ursächlich oder mitursächlich mit einem nach diesen Garantiebedingungen ausgeschlossenen Schadensbild zusammenhängen, hierauf aufbauen oder auf diesem beruhen.
3. Geltungsbereich, anspruchsberechtigte Käufer und zulässige Nutzung
3.1 Absatzländer
Die Garantie gilt für Grillgeräte, die als Neugerät in einem der folgenden Länder gekauft wurden:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien, Vereinigtes Königreich.
Die Garantie gilt unabhängig davon, in welchem Land das Gerät nach dem Kauf tatsächlich genutzt wird, sofern die Nutzung bestimmungsgemäß erfolgt. Etwaige abweichende nationale zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
3.2 Garantieberechtigte Person
Garantieberechtigt ist ausschließlich der Erstkäufer, der das Gerät als Neugerät erworben hat.
Die Vorlage eines Kaufbelegs, die den Erstkäufer ausweist, ist zwingend erforderlich. Eine Übertragung der Garantie auf spätere Käufer ist ausgeschlossen.
3.3 Nutzungsart
Die Garantie gilt nur für die private Nutzung im Haushalt.
Bei gewerblicher, professioneller oder sonst stark intensiver Nutzung, zum Beispiel Gastronomie, Grillschule, Catering, Vereinsheim, Veranstaltungsbetrieb und Vereinsfeiern, besteht kein Anspruch aus dieser Herstellergarantie. Gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
3.4 Zubehör, Bundlebestandteile und kostenlose Beigaben
Sofern dem Grillgerät Zubehörteile, Zusatzkomponenten oder Verbrauchsteile als Bestandteil eines Verkaufsbundles, einer Sonderaktion oder als kostenlose Beigabe beigefügt sind, erstreckt sich diese Herstellergarantie ausschließlich auf das Grillgerät selbst.
Für Zubehörteile, Zusatzkomponenten und Beigaben gelten ausschließlich die gesetzlichen Rechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Diese Teile gelten rechtlich als eigenständige Waren und sind nicht Bestandteil dieser Herstellergarantie, unabhängig davon, ob sie fest beigelegt, lose beigepackt, vormontiert oder separat im Rahmen eines Bundleangebots geliefert wurden.
Ein Garantieanspruch für Zubehör entsteht auch dann nicht, wenn dieses gemeinsam mit dem Grillgerät als Set oder Sonderpaket verkauft wurde.
4. Voraussetzungen der Garantieleistung, Ausschluss von Arbeitskosten, Ersatzteilverfügbarkeit und Wertersatz
4.1 Optische Erscheinungen
Rein optische oder ästhetische Veränderungen gelten nicht als Mangel und sind nicht Bestandteil der Garantieleistung. Dazu zählen:
- Anlauffarben, Mattierungen, Verfärbungen,
- nicht funktionale Beschichtungsabnutzung,
- Gebrauchsspuren ohne technische Beeinträchtigung,
- normaler Verschleiß
4.2 Anspruchsvoraussetzungen für Garantie, Ersatzteilverfügbarkeit und Wertersatz
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn
- die bauteilspezifische Garantiezeit gemäß Abschnitt 9 für das betroffene Bauteil nicht abgelaufen ist,
- kein Ausschlussgrund gemäß Abschnitt 11 und 12 vorliegt,
- der Defekt nicht unter nutzungsbedingten Verschleiß fällt,
- der Material- oder Herstellungsfehler innerhalb der jeweils geltenden Garantiezeit der Komponente gemeldet wurde.
Die Garantieleistung beschränkt sich auf die Instandsetzung oder den Ersatz des defekten Bauteils.
Nicht umfasst sind Kosten im Zusammenhang mit Fehlerfeststellung, Demontage, Montage oder Installation. Dies umfasst insbesondere:
- Arbeitslohn, Werkstatt- und Servicezeiten
- Prüf-, Diagnosekosten
- Gutachterkosten, soweit der Garantiefall nicht anerkannt wird
- Anfahrts-, Abhol- und Transportkosten für Techniker
- Installations- oder Anschlussarbeiten
- Reinigungs-, Justier-, Einstell- oder Wartungsarbeiten
- Zusatzkosten aufgrund schwer zugänglicher Einbauorte
Die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers auf unentgeltliche Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.
4.3 Haftungsbegrenzung
Aus dieser freiwilligen Herstellergarantie werden keine Leistungen für Folgeschäden erbracht, insbesondere nicht für Nutzungsausfälle, Vermögensschäden und entgangenen Gewinn. Gesetzliche Ansprüche des Käufers, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetzt sowie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben hiervon unberührt.
4.4 Ersatzteilverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen richtet sich nach Serienlaufzeiten, technischen Weiterentwicklungen sowie dem Auslaufen von Produktmodellen oder Serien. Lieferverzögerungen, die insbesondere auf saisonale Beschaffung, eingeschränkte Materialverfügbarkeit oder handelsrechtliche Einschränkungen zurückzuführen sind, begründen keinen eigenständigen Anspruch auf Schadenersatz.
Ist eine Reparatur möglich, erfolgt die Garantieleistung nach Wahl des Herstellers durch die Bereitstellung neuer oder generalüberholter Ersatzteile. Soweit ein Austauschgerät erforderlich ist, kann die Garantieleistung durch ein generalüberholtes und technisch einwandfreies Ersatzgerät in gleichwertigem Zustand erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der zum Zeitpunkt der Mängelanzeige festgestellte Bestandszustand des mangelhaften Geräts. Ist weder eine Reparatur noch die Bereitstellung eines generalüberholten Ersatzgeräts möglich, kann ersatzweise ein gleichwertiges Neugerät bereitgestellt werden. Der Hersteller ist nicht verpflichtet, identische Ersatzgeräte oder Ersatzteile zeitlich unbegrenzt vorzuhalten.
Sind gleichwertige Ersatzteile oder Ersatzgeräte dauerhaft technisch nicht mehr beschaffbar und ist eine Reparatur oder ein Austausch aus diesem Grund endgültig ausgeschlossen oder wirtschaftlich nicht mehr tragbar, richtet sich die Garantieleistung nach Abschnitt 4.5 (Wertersatz).
Gesetzliche Rechte des Käufers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
4.5 Wertersatz bei nicht reparierbaren Bauteilen
Wird ein Bauteil innerhalb seiner bauteilspezifischen Garantiezeit als mangelhaft anerkannt und ist eine Reparatur oder die Lieferung eines funktional gleichwertigen Ersatzteils oder Ersatzgerätes endgültig nicht möglich, gewährt der Hersteller einen Wertersatz.
Der Wertersatz berechnet sich wie folgt:
Wertersatz = (verstrichene Nutzungsdauer / wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer) × Kaufpreis
Der Wertersatz wird nach Wahl des Herstellers entweder als Geldzahlung oder als Warengutschein gewährt. Ein Warengutschein hat eine Mindestgültigkeit von zwölf Monaten ab Ausstellungsdatum und kann für den Erwerb eines Ersatzgeräts oder von Zubehör über eine Bestellung beim Hersteller eingesetzt werden.
Ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf vollständige Kaufpreiserstattung ergibt sich aus dieser freiwilligen Herstellergarantie nicht. Gesetzliche Rücktritts- und Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.
4.6 Verhältnis zur Gewährleistung und Wertersatz
Regelungen zum Wertersatz gemäß Abschnitt 4.5 gelten für Fälle, in denen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer nicht mehr bestehen oder nicht durchsetzbar sind und die Voraussetzungen dieser Herstellergarantie erfüllt sind.
Ein Anspruch aus dieser Herstellergarantie besteht nur, wenn der Material- oder Herstellungsfehler innerhalb der jeweils geltenden bauteilspezifischen Garantiezeit aufgetreten ist. Tritt der Fehler erst nach Ablauf der für das betroffene Bauteil geltenden Garantiezeit auf, besteht kein Anspruch aus dieser freiwilligen Herstellergarantie, auch wenn für andere Bauteile derselben Produktlinie noch längere Garantiezeiten gelten.
5. Garantieverfahren und erforderliche Nachweise
5.1 Meldung und Kontaktweg
Der Garantiefall ist vom Kunden ohne unangemessene Verzögerung nach Kenntniserlangung, in der Regel innerhalb eines Monats, beim RÖSLE Kundendienst zu melden.
Die Meldung kann über ein Onlineformular auf der offiziellen Homepage oder schriftlich erfolgen. Kontaktangaben entnehmen Sie bitte der offiziellen Homepage: www.roesle.com
5.2 Erforderliche Unterlagen und Angaben
Bei Meldung eines Garantiefalls sind erforderlich:
- Kopie der Kaufrechnung mit Kaufdatum, Händler und Produktbezeichnung
- Sofern die Kaufrechnung keinen Namensbezug enthält, welche den Erstkäufer ausweist, sind ergänzende Zahlungsnachweise vorzulegen, die den Anspruchsteller als Erstkäufer verifizieren
- Seriennummer und Modellidentifikation (siehe Typenschild)
- Bildnachweise des Schadens
- Beschreibung der Symptome / Fehlerbeschreibung
- Angaben zu Nutzungsart, Nutzungsdauer und Standort
Der Hersteller kann weitere Informationen oder Bildnachweise anfordern, um die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Gegebenenfalls kann eine technische Begutachtung in einer Prüfeinrichtung des Herstellers veranlasst werden.
Eigenmächtige Reparaturen oder Demontagen ohne Zustimmung des Herstellers, die den Schaden verändern, verschlimmern oder die Begutachtung beeinträchtigen, können zum Ausschluss des Garantieanspruchs führen.
6. Art und Umfang der möglichen Garantieleistungen
Wird ein Mangel im Rahmen dieser Herstellergarantie anerkannt, entscheidet der Hersteller nach billigem Ermessen über die Art der Garantieleistung:
- Reparatur des defekten Bauteils nach eigener Demontage und zur erneuten Eigenmontage
- Lieferung einer funktional gleichwertigen Ersatzteilkomponente zur Eigenmontage
- Lieferung eines generalüberholten Bauteils zur Eigenmontage
- Austausch des Geräts gegen ein technisch vergleichbares generalüberholtes Gerät oder Neugerät zur Eigenmontage
- Gewährung eines Wertersatzes gemäß Abschnitt 4.5, wenn eine Reparatur oder ein Austausch endgültig nicht möglich ist
Eine Reparatur, Instandsetzung oder Austausch verlängert Garantiezeiten nicht.
Farb-, Design- oder Serienabweichungen sind zulässig, sofern Funktion und Sicherheit gleichwertig bleiben. Ein Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen Gerätes derselben Serie oder Designgeneration besteht nicht.
7. Versand- und Transportkosten im Garantiefall
Im Garantiefall trägt der Kunde die Kosten und das Risiko für die Einsendung des Geräts oder des betroffenen Bauteils zur technischen Begutachtung an den vom Hersteller benannten Servicepartner.
Entsprechendes gilt für die Rücksendung eines instandgesetzten Geräts sowie für die Bereitstellung und den Versand von Ersatzteilen oder Austauschgeräten durch den Hersteller an den Kunden. Soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften eine abweichende Kosten- oder Risikoverteilung vorsehen, gelten diese gesetzlichen Regelungen vorrangig.
Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sendungen entstehen, trägt der Kunde. Hierzu zählen insbesondere Einfuhrzölle, Verzollungsgebühren, sonstige behördliche Abgaben sowie erhöhte Versand- oder Logistikkosten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde das Gerät nach dem Kauf in ein anderes Land verbracht hat und dieses vom ursprünglichen Absatzland abweicht.
Je nach Absatzland kann ein Ersatzteil auch über einen lokalen Vertriebspartner bereitgestellt werden. Hierdurch können sich längere Liefer- oder Bereitstellungszeiten ergeben.
Ungeachtet der vorstehenden Regelungen kann der Hersteller in begründeten Fällen, beispielsweise bei großvolumigen oder besonders schweren Geräten oder Bauteilen, nach billigem Ermessen eine vollständige oder teilweise Übernahme der Versand- oder Transportkosten anbieten oder ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, aus der kein Anspruch für zukünftige Fälle abgeleitet werden kann.
Die gesetzlichen, für den Verbraucher unentgeltlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
8. Serienbezogene Gesamtnutzungsdauer und technische Erwartbarkeit
8.1 Grundsatz der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer
Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer entspricht der maximalen Garantiezeit der Produktlinie.
Sie dient als Maßstab für:
- die objektiv zu erwartende Haltbarkeit
- die technische Lebensdauer
- die Berechnung eines möglichen Wertersatzes bei endgültig nicht reparierbaren Schäden gemäß Abschnitt 4.5
8.2 Garantiezeiten und wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
| Produktlinie | maximale Garantiezeiten | wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer |
|---|---|---|
| RÖSLE BLAZEFLAME | 20 Jahre | 20 Jahre |
| RÖSLE EPICFLAME | 10 Jahre | 10 Jahre |
| RÖSLE ALLFLAME | 7 Jahre | 7 Jahre |
| RÖSLE Holzkohlegrills AIR | 10 Jahre | 10 Jahre |
| RÖSLE Holzkohlegrills SPORT, SMOKER | 5 Jahre | 5 Jahre |
Die konkrete Anspruchsdauer richtet sich nach den bauteilspezifischen Garantiezeiten in Abschnitt 9. Für Bauteile, die nicht in Abschnitt 9 aufgeführt sind, bestehen keine Ansprüche aus dieser Herstellergarantie. Gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.
9. Bauteilspezifische Garantiezeiten nach Komponenten und Modellreihen
| Komponente | BLAZEFLAME | EPICFLAME | ALLFLAME | Holzkohle AIR | Holzkohle SPORT / SMOKER |
|---|---|---|---|---|---|
| Grillgarraum (Vollaluminium), Hybridkombinationen (Aluminium + Edelstahl / Stahlblech emailliert) | 20 Jahre | 10 Jahre | 7 Jahre | n/a | n/a |
| Feuerschale Stahlblech emailliert | n/a | n/a | n/a | 10 Jahre | 5 Jahre |
| Grilldeckel (alle Ausführungen) | 5 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Glasscheibeneinsätze | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | n/a | n/a |
| Fettableitblech, Fettauffangschale Edelstahl | 5 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | n/a | n/a |
| Hauptgasbrenner Edelstahl | 10 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | n/a | n/a |
| Keramikgasbrenner | 5 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | n/a | n/a |
| Seitenkocherbrenner | 5 Jahre | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Wärmeverteiler Edelstahl | 10 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | n/a | n/a |
| Hauptgrillroste Eisenguss emailliert | 5 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | n/a | n/a |
| Zusatzgrillroste Eisenguss emailliert | 3 Jahre | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Hauptgrillroste Edelstahl | n/a | n/a | n/a | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Zusatzgrillroste Edelstahl | n/a | 3 Jahre | 3 Jahre | n/a | n/a |
| Hauptgrillroste verchromt | n/a | n/a | n/a | n/a | 2 Jahre |
| Warmhalteroste Edelstahl | 10 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre | n/a | n/a |
| Elektromodule, Netzteile, Sensoren, Piezoelektrische Zündeinrichtung, Schalter | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | n/a | n/a |
| Displays (LCD/LED), Bluetooth- / WLAN- Module | 3 Jahre | 3 Jahre | n/a | n/a | n/a |
| Kunststoffbauteile | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Pulverbeschichtete Stahlteile allgemein | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Ventile, Druckregler | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | n/a | n/a |
| Scharniere, Lager, Gleitschienen, Dämpfer, Magnete, Räder | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre |
10. Definition von „Durchrosten“ und „Durchbrennen“
10.1 Materialdurchbruch
Ein Bauteil ist durchgerostet oder durchgebrannt, wenn:
- die Materialwandstärke vollständig durchbrochen wurde
- und dadurch ein Funktionsverlust entsteht.
10.2 Nicht als Durchrosten gelten insbesondere
- Flugrost, Kantenrost, oberflächliche Korrosion, leichte Oxidation
- Anlauffarben, Hitzeverfärbungen
- Abplatzungen von Emaille, Pulverbeschichtung oder anderen Beschichtungen ohne Materialdurchbruch
- punktuelle Lochkorrosion ohne Funktionsverlust
- Korrosion durch mangelnde Reinigung, Pflege oder unsachgemäße Lagerung
11. Ausschlussgründe, Sorgfaltspflichten des Kunden und Abgrenzung zu Verschleiß
11.1 Allgemeine Ausschlüsse
Kein Garantieanspruch besteht bei:
- Schäden durch unsachgemäße Montage, Bedienung, Reinigung oder Lagerung
- Schäden durch unzulässige Ein- und Umbauungen
- nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, Missbrauch, Umbauten oder Manipulationen
- Überhitzung, Fettbrand und Wasserschock/Thermoschock
- Nichtbeachtung von Bedienhinweisen
- Verwendung von nicht freigegebenem Zubehör sowie „Upgrade“ Zubehör von Drittanbietern
- äußerer Gewalteinwirkung / höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Frost, Blitz, Tiere, Vandalismus, Krieg)
- normalem Verschleiß & Erscheinungen an thermisch oder mechanisch beanspruchten Teilen
- naturgemäße Abnutzung durch bestimmungsgemäß Nutzung
- Korrosion durch Salz, dauerhafte Feuchte, Staunässe, Außenlagerung ohne Schutz
11.2 Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde hat das Gerät im Rahmen des Zumutbaren regelmäßig zu reinigen und gegen Witterungs- und Feuchteeinwirkung angemessen zu schützen. Eine dauerhafte Außenlagerung ohne geeignete Abdeckung, anhaltende Feuchte, Staunässe, Salz- oder Chloridbelastung oder die Nutzung in besonders aggressiven Umgebungen kann bei der Prüfung des Garantieanspruchs als mitursächlich berücksichtigt werden.
Werden beginnende Korrosionserscheinungen sichtbar, ist der Kunde angehalten, im Rahmen üblicher und zumutbarer Pflege- und Schutzmaßnahmen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel durch Reinigung, Trocknung und gegebenenfalls Verwendung geeigneter Korrosionsschutzmittel oder Thermolackstifte.
Ein Garantieanspruch besteht nicht, soweit nachweislich und in erheblichem Umfang ein Materialdurchbruch auf dem Unterlassen zumutbarer Schutzmaßnahmen beruht oder hierdurch wesentlich verursacht oder wesentlich verschlimmert wurde. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt.
12. Baugruppenbezogene Beispiele für nicht garantiepflichtige Schäden
Rein optische Veränderungen sowie materialtypische Gebrauchsalterung ohne Funktions- oder Sicherheitsbeeinträchtigung begründen keinen Garantieanspruch. Im allgemeinen als normaler Verschleiß definiert.
Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unzureichende oder falsche Reinigung und Pflege, unsachgemäße Lagerung, mechanische Fremdeinwirkung sowie aggressive oder außergewöhnliche Umgebungsbedingungen, chemische Einflüsse, tierische Einwirkungen, Frost, Thermoschock oder alkalische oder saure Reiniger. Die baugruppenbezogenen Beispiele und Schadensbilder sind Bestandteil dieser Garantiebedingungen.
| Komponente | Nicht garantiepflichtige Schadensursachen / Erscheinungsformen |
|---|---|
| Grillgarraum Vollaludruckguss, pulverbeschichtet | Materialtypische Gebrauchsalterung; Mattierung; Farbdrift; Mikrorisse; Abplatzer durch Hitzezyklen; Verzug oder Spannungsrisse durch Überhitzung oder Fettbrand; Wasserschockrisse; Gewindeausrisse durch Überdrehmoment; Verzug durch asymmetrische Hitze oder Fettbrand; mechanische Beschädigungen; Korrosion oder Unterwanderung der Beschichtung an beschädigten Stellen bei Feuchte- oder Salzeinwirkung; Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Brennstoffe; Schäden durch Innenreinigung mit Hochdruckreiniger; Hitzeverzug durch blockierte Luft- oder Flammwege; Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln |
| Grillgarraum Alu-Druckguss + Edelstahl-Zwischenblech | Materialtypische Gebrauchsalterung; Mattierung; Farbdrift; Mikrorisse; Abplatzer durch Hitzezyklen; Verzug oder Spannungsrisse durch Überhitzung oder Fettbrand; Wasserschockrisse; Gewindeausrisse durch Überdrehmoment; Verzug durch asymmetrische Hitze oder Fettbrand; Spannungsrisse durch unterschiedliche Wärmeausdehnung; Schäden durch alkalische oder saure Reiniger; elektrochemische Korrosion bei Feuchte, Salz oder Chemikalieneinwirkung; Anlauffarben; Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Brennstoffe; Schäden durch Innenreinigung mit Hochdruckreiniger; Hitzeverzug durch blockierte Luft- oder Flammwege; Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln |
| Grillgarraum Alu-Druckguss + emailliertes Stahl-Zwischenblech | Materialtypische Gebrauchsalterung; Mattierung; Farbdrift; Mikrorisse; Abplatzer durch Hitzezyklen; Verzug oder Spannungsrisse durch Überhitzung oder Fettbrand; Thermoschockrisse; Verzug durch asymmetrische Hitze oder Fettbrand; Schäden durch alkalische oder saure Reiniger; elektrochemische Korrosion bei Feuchte, Salz oder Chemikalieneinwirkung; Emailleabplatzungen durch Stoß, Schaber, Temperaturwechsel oder Deformation; Unterrostung an Kanten und Bohrungen bei Feuchte und Fett; Unterrostung durch Dauerfeuchte bei abgedecktem Gerät ohne ausreichende Belüftung; Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Brennstoffe; Schäden durch Innenreinigung mit Hochdruckreiniger; Hitzeverzug durch blockierte Luft- oder Flammwege; Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln |
| Feuerschale Stahlblech, beidseitig emailliert | Materialtypische Gebrauchsalterung; Emailleabplatzer durch Schlag; aschebedingte Korrosion; Thermoschock; punktuelle Überhitzung durch Glutanhäufung; Nutzung als offene Feuerschale; Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Anzünd- oder Brennstoffe sowie Hochtemperaturbrennstoffe; Schäden durch Innenreinigung mit Hochdruckreiniger; Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln |
| Grilldeckel (Gasgrillgeräte) | Materialtypische Gebrauchsalterung; leichte Pulverbeschichtungsrisse; Mattierung; Farbdrift oder leichte Abplatzer im Hochtemperaturbereich; Verzug durch Fettbrand; Rauch- und Kondensatverfärbung; Schraubpunktkorrosion bei beschädigter Schutzschicht; elektrochemische Korrosion; Gewindeabrisse durch Überdrehmoment; Anlauffarben; optische Anlaufkorrosion oder Braunverfärbung; Hitzeverzug durch blockierte oder manipulierte Luftwege; Schäden durch Innenreinigung mit Hochdruckreiniger; Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln; Unterrostung durch Dauerfeuchte bei abgedecktem Gerät ohne ausreichende Belüftung |
| Glasscheibeneinsätze | Materialtypische Gebrauchsalterung; Glasglanzverlust; Mattierung; leichte Eintrübungen; Irisierung; Farbverschiebung oder Farbveränderung; Mikrohaarrissbildung; Maßveränderung; Thermoschockbruch; mechanische Belastung oder Bruch durch punktuelle Stoßbelastung; optische Beeinträchtigungen wie erzeugte Kratzer, Schrammen, Schleifspuren; chemische Einwirkungen wie Glasverätzung und Oberflächenkorrosion durch alkalische oder saure Reiniger; optische Erscheinungen wie Einbrennrückstände, Rauchharze oder Fettverfärbung; Farbdruckveränderungen wie Vergrauung, Aufhellung, Fleckigkeit, Schattenränder; partielle Druckablösung und Veränderungen durch mechanische oder chemische Reinigung |
| Grilldeckel Stahlblech beidseitig emailliert (Holzkohle) | Materialtypische Gebrauchsalterung; Emaillemikrorisse an Falzen oder Scharnieren; Emailleabrieb unter beweglichen Bauteilen; Abplatzer durch Stoß; Thermoschock; Rostbildung bei verbleibender Feuchte; Schäden durch Innenreinigung mit Hochdruckreiniger; Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln; Unterrostung durch Dauerfeuchte bei abgedecktem Gerät ohne ausreichende Belüftung |
| Fettableitblech Edelstahl | Materialtypische Gebrauchsalterung; Anlauffarben; Anlaufkorrosion und Braunverfärbungen; Flugrost an Kanten und Kratzstellen; Lochfraß bei unterlassener Reinigung; verkohlte Fett- und Zuckerablagerungen; Durchhang durch Überhitzung oder Fettbrand; Mattierung durch Hitze oder scheuernde Reiniger; Korrosion bei Dauerfeuchte oder ungeschützte Außenlagerung; mechanische Beschädigungen durch Reinigung mit Stahlbürsten, Stahlwolle oder Schleifmitteln |
| Fettauffangschale Edelstahl | Materialtypische Gebrauchsalterung; Anlauffarben; Anlaufkorrosion, Flugrost; Lochfraß durch Fett- und Salzrückstände; Verformung durch Überhitzung oder Fettbrand; Mattierung; mechanische Beschädigungen; Korrosion bei Dauerfeuchte oder ungeschützte Außenlagerung |
| Hauptgasbrenner Edelstahl | Materialtypische Gebrauchsalterung; Durchbrennen durch Fettbrand oder Hotspots; oxidationsbedingte Wanddünnung; Zunderbildung; Chromverarmung; Brennerlochvergrößerungen durch Korrosion oder Materialerosion; Brennerlochverengungen durch Verbrennungsrückstände, Ruß oder Ablagerungen mit einhergehender ungleicher Flammenbildung; Schollenbildung; Risse an Schweiß- oder Falzpunkten durch Überhitzung; Blockierung durch Fett, Insekten oder Verbrennungsrückständen; optische Anlauffarben; leichter Materialverzug; Manipulation oder Fremdkomponentennutzung; Rückbrand durch falsche Inbetriebnahme oder verstopfte Venturi-Rohre |
| Keramikgasbrenner | Materialtypische Gebrauchsalterung; optische Anlauffarben; Risse durch Thermoschock; Porenverstopfung durch Fett oder Asche; ungleichmäßiges Flammenbild durch Verschmutzung; partielle ungleichmäßige Glühbereiche besonders zu angrenzenden Keramikelementen; Abplatzungen und Risse durch mechanische Einwirkung; Tier-, Witterungs-, Frostschäden; Manipulation oder Fremdkomponentennutzung; Rückbrand durch falsche Inbetriebnahme oder verstopfte Venturi-Rohre; Schäden durch überkochende Flüssigkeiten |
| Seitenkocherbrenner | Materialtypische Gebrauchsalterung; optische Anlauffarben; Brennerlochverstopfung durch Fremdpartikel; ungleichmäßiges Flammenbild durch Verschmutzung; Deformation durch Überhitzung; Korrosion an Messing- oder Aluminiumgehäusen; Tier-, Witterungs-, Frostschäden; Manipulation oder Fremdkomponentennutzung; Rückbrand durch falsche Inbetriebnahme oder verstopfte Venturi-Rohre; Schäden durch überkochende Flüssigkeiten |
| Wärmeverteiler Edelstahl | Materialtypische Gebrauchsalterung; optische Anlauffarben; Chromverarmung; Oberflächenkorrosion; ausglühbedingte Versprödung und Lochfraß; Zunder; Schollenbildung; Reaktionen mit Salz, Marinaden oder Säuren; Verzug oder Bruch durch Überhitzung; Manipulation oder Fremdkomponentennutzung; thermische Biegeverformung |
| Haupt- / Zusatzgrillroste Eisenguss emailliert | Materialtypische Gebrauchsalterung; Emailleabrieb durch Drahtbürsten oder Schaber; Flugrost an Fehlstellen, Gewinden, Seitenflanken und Kreuzungsknoten; Schrumpflunker; Gasporen; Stoßrisse; Glasurverfärbung; Mattierung; Kantenabplatzungen durch Temperaturwechsel; Verzug durch Überhitzung; leichte thermische Biegeverformung; Rostfortschritt bei Nichtreinigung; Fettcarbonisierung; Nichtbeachtung von Handreinigung |
| Haupt- / Zusatzgrillroste Edelstahl | Materialtypische Gebrauchsalterung; optische Anlauffarben; Oberflächenkorrosion; Chromverarmung; ausglühbedingte Versprödung; Zunder; Reaktionen mit Salz, Marinaden oder Säuren; Verzug durch Überhitzung; leichte thermische Biegeverformung; Schweißpunktverfärbungen |
| Hauptgrillroste verchromt | Materialtypische Gebrauchsalterung; Chromabtrag durch Bürsten oder lokale Überhitzung; Unterrostung unter Chrom; Blasenbildung oder Abblättern; Rauchverfärbung; Verzug durch Überhitzung; geringe thermische Biegeverformung |
| Warmhalteroste Edelstahl | Materialtypische Gebrauchsalterung; Anlaufkorrosion und Flugrost bei Feuchte oder Salz; Anlauffarben; Schweißpunktverfärbungen; thermische Biegeverformung |
| Elektromodule, Netzteile, Sensoren, Piezoelektrische Zündeinrichtung, Schalter | Materialtypische Gebrauchsalterung; Feuchtigkeits- und Kondenswasserschäden; Staunässe; Kontaktkorrosion; Batterieleckage; Kabelbruch; Überspannung; Kabelquetschungen; Schäden durch Stromversorgung nicht zugelassener Netzteile oder Powerbanks |
| Displays (LCD/LED), Bluetooth- / WLAN- Module | Materialtypische Gebrauchsalterung; leichter Helligkeits- oder Kontrastverlust; leichte Vergilbung; partielle Delamination; partieller Segment- oder Pixelausfall; Feuchtigkeitsbeschlag; leichte Abnahme der Hintergrundbeleuchtung; Funktionsverluste durch externe Standardänderungen bei funktionsfähiger Hardware; HF-Bauteilalterung; Antennen- oder Steckkontaktoxidation; Schäden durch Software von Drittanbietern, Modifikationen und externe Apps |
| Kunststoffbauteile | Materialtypische Gebrauchsalterung; UV-Versprödung; Verfärbung; Farbdrift; Verzug durch Wärmestau; leichte Alterungsrisse; Reinigungsmittelangriff; Schrumpfung oder Verzug durch Lagerung in langer direkter Sonneneinstrahlung |
| Pulverbeschichtete Stahlteile allgemein | Materialtypische Gebrauchsalterung; Korrosion an Schnittkanten; Lackabplatzungen durch Stoß oder Scheuerung; Unterrostung an Schraubverbindungen; Unterrostung durch Dauerfeuchte bei abgedecktem Gerät ohne ausreichende Belüftung; mechanische Schutzschichtschäden; Korrosion durch Tierurin, Lagerung in Streusalznähe, Streusalzspritzer oder hohe Salzkonzentration; elektrochemische Korrosion |
| Ventile, Druckregler | Materialtypische Gebrauchsalterung; Schäden durch Wasser- oder Dampfreinigung; Austrocknung von Schmierstoffen durch Überhitzung; Ventilblockierung durch Fett oder Fremdpartikel; Korrosion oder Oxidation an Messing- oder Aluminiumgehäusen und Düsen; Tier-, Witterungs-, Frost- oder Fettbrandschäden; Manipulation oder Fremdkomponenten; Alterung der Gummidichtungen bei falscher Gasart; Einbringung von Fremdpartikeln in das Gassystem |
| Scharniere, Lager, Gleitschienen, Dämpfer, Magnete, Räder | Materialtypische Gebrauchsalterung; Materialermüdung und Geräuschentwicklung durch Hitze, Feuchte, unübliche Bewegungsfrequenz und Schmierstoffabnutzung; Schmierstoffalterung; Korrosion an Gelenkstellen; Bruch durch Überlastung z. B. Abstützen schwerer Gegenstände oder unebene Untergründe; Gummiabrieb an Lastrollen |
13. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes des Verbrauchers.
Diese Garantiebedingungen können in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Im Fall von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes des Verbrauchers entgegenstehen.
13.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 26. März 2026 15:00, Quelle RÖSLE GmbH & Co. KG
Garantiegeber:
RÖSLE GmbH & Co. KG
Johann Georg Fendt Straße 38
87616 Marktoberdorf
Fax: +49 8342 912 190
E-Mail: support@roesle.de
Unabhängig der von Rösle gewährten freiwilligen Garantie gelten die zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsregelungen ab Übergabe der Ware für in der Europäischen Union erworbene Produkte. Verantwortlich ist hier immer der Händler, bei dem das Produkt erworben wurde. Diese gesetzliche, unentgeltliche Gewährleistung wird durch die (freiwillige) Garantie für unsere Produkte in keiner Weise eingeschränkt und besteht unabhängig von dieser im gesetzlichen Umfang.
Grillfürst GmbH
Eigilstr. 2
36043 Fulda
* Unser Verkaufspreis weicht von der UVP des Herstellers ab. Diese Anzeige dient Ihnen zur Bewertung des Verkaufspreises, es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um ein werbliches Angebot.
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