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Grillen auf dem Balkon – Was ist erlaubt, was ist die Rechtslage


Lesezeit 10 Minuten Lesezeit

Darf ich auf meinem Balkon grillen? Wer sich vorab gut informiert und an bestimmte Vorgaben hält, wird auf jeden Fall den Ärger mit Nachbarn oder Vermieter verhindern. Schließlich ist Grillzeit das ganze Jahr und nicht nur im Garten. Umso besser wenn du die Rechtslage kennst. Wir erklären dir worauf du achten musst.

Verschiedene Grills auf einem Balkon
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Sommerzeit ist Grillzeit. Und für manche Grillbegeisterte ist das ganze Jahr Grillsaison. Gegrillt wird dabei nicht nur im Garten, sondern auch auf dem Balkon. Gerade dann, wenn das Wetter wechselhaft ist, sitzt man dort im Trockenen und kann die gegrillten Steaks in gemütlicher Runde genießen. Doch was, wenn das dem Nachbar „stinkt“? Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Und gibt es vielleicht ein Grillrecht in Deutschland?


Gibt es ein Grillrecht in Deutschland?

Für einige typische Konflikte, die zwischen Nachbarn auftreten können, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzliche Regelungen. Darüber hinaus gibt es das Nachbarrechtsgesetz – oder auch Nachbarrecht genannt -, das ebenfalls für ganz Deutschland gilt. Darüber hinaus gibt es eigene landesrechtliche Regelungen. Es ist also nicht ganz einfach, allgemeingültige Rechte heranzuziehen, wenn es um das Thema Grillen geht. Eines aber ist gewiss: Es gibt kein Grundrecht auf Grillen.

Grillen auf dem Balkon ist kein Grundrecht
Das Grillen auf dem Balkon ist kein Grundrecht und nicht immer erlaubt.

Wie ist die Rechtslage für das Balkongrillen?

Zwar darf ein Grundstückseigentümer mit und auf seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren, doch sind Nachbarn auch zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. In § 906 Abs. 1 BGB ist geregelt, welche Einwirkungen vom Nachbargrundstück der Eigentümer eines Grundstücks hinnehmen muss, sofern dadurch die Benutzung seines eigenen Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Soweit die Theorie.


Wenn es Streit ums Grillen gibt

Konkrete Regeln zu „Grillen – ja oder nein und wie oft?“ gibt es im Miet- und Wohnungsrecht nicht.
Daraus resultierend gibt es zahllose Gerichtsentscheidungen zum Thema Grillen. Einig sind sich die Richter dabei nicht, obwohl sie häufig im Sinne der „Grillfreunde“ entscheiden. So ist es unstrittig, dass Grillen – vor allem in den Sommermonaten – durchaus üblich ist und auch grundsätzlich geduldet werden muss. Doch dabei gibt es eine Grenze des Zumutbaren. In der Praxis kollidieren die Rechte der streitenden Nachbarn häufig.


Wo darf man grillen?

Im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon kann jeder nach Herzenslust grillen, denn Grillen gilt als „sozialadäquate Handlung“ und muss als solche geduldet werden. Auch das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt. Im Klartext: Grillen ist nicht per Gesetz verboten, aber …


Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?

Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Wer solch einen Mietvertrag unterschreibt und die Wohnung zu diesen Bedingungen mietet, wird im Nachhinein auf dem Klageweg scheitern. Deshalb gilt vor dem Angrillen: Mietvertrag und Hausordnung lesen.

Der Vermieter hat nach einem Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) das Recht, diese Klausel in den Vertrag aufzunehmen. In diesem Fall untersagte die Hausordnung, auf dem Balkon zu grillen, egal, ob auf einem Holzkohlegrill oder einem Elektrogrill. Daran hat sich der Mieter zu halten. Tut er das nicht, muss er im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

Grillen auf dem Balkon mit einem Gasgrill ist nicht grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter kann hierzu Regeln in den Mietvertrag aufnehmen.

Rauchbeeinträchtigung beim Grillen vermeiden

Egal, was im Mietvertrag stehen mag – rücksichtsloses Verhalten wird nicht toleriert. Denn auch, wenn das Grillen auf dem Balkon nicht ausdrücklich verboten ist, so dürfen die Nachbarn nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill beeinträchtigt werden. Zieht der Qualm in die Nachbarwohnung, wird zwar in der Regel keine Abmahnung durch den Vermieter folgen, aber eventuell eine Geldbuße. Die wird fällig, wenn das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Rauch und Qualm beim Grillen sind auf dem Balkon unbedingt zu vermeiden.

Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz

Beim Grillen kann es sich um einen Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz handeln. Das ist dann der Fall, wenn sich die Nachbarn von Geruch und Qualm gestört fühlen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Du siehst schon, das Thema „Grillen auf dem Balkon“ kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden und hat schon viele Gerichte beschäftigt.

Deshalb zwischendurch ein Tipp: Am bestens ist es immer, sich mit dem Nachbarn friedlich zu einigen. In den beiden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg gelten eigene gesetzliche Regelungen, wenn es ums Grillen geht. Hier ist das Landesimmissionsschutzgesetz entscheidend: Der Rauch darf nicht in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn ziehen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld fällig werden.


Mit Elektrogrill auf dem Balkon grillen

„Ich darf mit einem Elektrogrill auf meinem Balkon immer grillen!“. Das hast du bestimmt auch schon gehört. Leider ist das falsch. Steht in deinem Mietvertrag, dass Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist, darfst du auch keinen Gas- oder Elektrogrill auf dem Balkon benutzen. Anders sieht es aus, wenn das Grillen mit Holzkohle per Hausordnung untersagt ist, Elektro- oder Gasgrills aber erlaubt sind.

Und wie sieht das bei Eigentümern von Wohnungen aus? Auch in Wohneigentumsanlagen dürfen die Eigentümer nicht grundsätzlich mit Elektrogrill auf dem Balkon grillen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt, kann generell das Grillen eingeschränkt, verboten oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt sein. Entscheidend hierbei sind insbesondere die Lage und die Größe vom Garten oder vom Balkon, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät. Wenn du also das nächste Mal mit deinem Elektrogrill auf dem Balkon grillen möchtest, solltest du erstmal nachschauen, ob das auch bei dir erlaubt ist.


Gerichtsurteile zum Grillen auf den Balkon?

Es gibt zum Thema Grillen auf dem Balkon zahlreiche Urteile. Eine allgemeingültige Regelung, wie oft und mit welchem Grillgerät man grillen darf, ergibt sich daraus nicht. Vielmehr kommt es immer auf den Einzelfall an, wie die nachfolgenden Beispiele der unterschiedlichen Gerichte verlauten lassen:

Das Amtsgericht Halle/Saale (120 C 1126/12) entschied zum Beispiel, dass Wohnungseigentümer nur vier Mal im Jahr mit Holzkohle grillen dürfen. Zudem müssen sie das den Nachbarn 24 Stunden vorher ankündigen.

Das Landgericht München (36 S 8058/12 WEG) hat das Grillverbot per Hausordnung bejaht. Hier hatten die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, dass das Grillen auf offener Flamme in der Anlage verboten werden soll. Diese neue Regelung sollte in die Hausordnung aufgenommen werden. Eine Wohnungseigentümerin hatte mit ihrer Anfechtungsklage keinen Erfolg. Die Hausordnung wurde in diesem Punkt ergänzt.

Auch das Amtsgericht Westerstede (22 C 614/09 (II)) beschränkte das Grillen mit Holzkohle auf zwei Mal im Monat und höchstens zehn Mal im Jahr. Hierbei ging der Streit um einen Grillkamin an der Grundstücksgrenze.


Streit zum Grillen in Miethäusern vermeiden

Wenn du gerne grillst und in einer Mietwohnung mit Balkon wohnst, darfst du deiner Leidenschaft natürlich frönen. Im Idealfall haben deine Nachbarn nichts gegen das Grillen mit einen Holzkohlegrill für den Balkon einzuwenden und die Gerichte müssen sich nicht mit Klagen beschäftigen. So reibungslos läuft es aber nicht immer.

In der Praxis hat es sich bewährt, statt auf Holzkohlefeuer zu grillen einen Elektrogrill oder einem Gasgrill für den Balkon zu verwenden. Hier stört kein Rauch und deine Nachbarn fühlen sich nicht belästigt. Nur aufgrund des Geruchs von Würsten, Steaks & Co. kann sich niemand beschweren.

Rauchfreies Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill.

Tipp: Für eingefleischte Holzkohlefans: Vielerorts gibt es Grillhütten oder Grillplätze zu mieten; dort ist das Grillen mit Holzkohle ausdrücklich erlaubt.


Ist das Grillen auf dem Balkon in Mietswohnungen erlaubt?

Darf man in einer Mietswohnung auf dem Balkon grillen? Grundsätzlich ja, außer es ist im Mietvertrag verboten. Fühlen sich Nachbarn durch den Rauch oder den Partylärm gestört, müssen Kompromisse gemacht werden. Wie diese aussehen, ist unterschiedlich.

So urteilt das Amtsgericht Hamburg (40 C 229/72), dass das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon einer Mietwohnung in einem Haus mit mehreren Parteien immer unzulässig ist, weil die Nachbarn durch den Rauch beeinträchtigt werden.

In einem Mietergarten sieht das wieder anders aus. Zumindest sieht dass das Amtsgericht Wedding so. Es entschied, dass der Mieter in seinem Garten gelegentlich mit einem Holzkohlegrill grillen darf. Das gilt auch, wenn in der Hausordnung das Grillen auf Balkon und Terrasse untersagt ist.


Dürfen Wohnungseigentümer auf dem Balkon oder der Terrasse grillen?

Hierzu hat das Landgericht Stuttgart (10 T 359/96) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer bis zu drei Mal im Jahr auf seiner Terrasse grillen darf. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann jedoch per Mehrheitsbeschluss das Grillen auf Balkonen, Terrassen und Rasenflächen der Wohnanlage verbieten, so dass Oberlandesgericht Zweibrücken (3 W 50/93). Andererseits darf die Eigentümerversammlung kein uneingeschränktes Grillen auf den Balkonen per Mehrheitsbeschluss erlauben. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (25 T 435/90).


Was gilt beim Grillen im Garten?

Das Landgericht München (15 S 22735/03) urteilte hierzu: Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn nicht oder nur unwesentlich dadurch beeinträchtigt werden. Fühlen sich die Nachbarn gestört, müssten sie genau nachweisen, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handelt. In diesem Fall konnten das die Kläger nicht.

Das Bayerische Oberste Landesgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage zulässig sein. Hierbei ging es um eine Familie, die im gemeinschaftlichen Garten gerne auf Holzkohlefeuer grillte. Nachbarn fühlten sich durch den Rauch belästigt. Entschieden wurde, dass das Grillen bis zu fünf Mal im Jahr gestattet sei, wobei der Grill am äußersten Ende des Gartens rund 25 m entfernt von den Nachbarn aufgestellt werden muss. Wie bei vielen Gerichtsentscheidungen zum Thema Grillen wurde auch hier angemerkt, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.

Auch beim Grillen im Garten sind bestimmte Regeln einzuhalten, damit die Nachbarn sich nicht gestört fühlen.

Wie oft und wie lange darf man auf dem Balkon dem Grillen?

Zeitliche Vorgaben im Gesetz gibt es hier nicht. Die Entscheidungen der Gerichte fallen dazu ganz unterschiedlich aus, sodass man daraus keine allgemeingültige Regelung, wie oft man im Jahr grillen kann, ableiten kann. Aber auch wenn das Grillen erlaubt ist, darf es nicht zu laut werden.

Dazu entschied das OLG Oldenburg (13 U 53/02): Nach 22 Uhr müssen die Nachbarn weder Gerüche noch Geräusche hinnehmen, die mit dem Grillen zusammenhängen. Vier Mal im Jahr zu besonderen Anlässen darf ein Grillabend aber bis 24 Uhr verlängert werden. Auch das ist eine Einzelfallentscheidung. Besser ist es also, nicht zu laut zu sein, wenn Nachbarn dadurch gestört werden könnten.

Sehr tolerant zeige sich das Amtsge­richt Berlin-Schöneberg (3 C 14/07). Laut seinem Urteil darf jährlich zwischen 20 bis 25 Mal für etwa zwei Stunden und maximal bis 21 Uhr gegrillt werden.

Wie oft und wie lange man Grillen darf und dabei die Nachbarn belästigen darf, ist also ein sehr individuell zu beurteilender Sachverhalt wo es immer auf den Einzelfall ankommt.


Was kann man gegen Rauch beim Grillen machen?

Das Anzünden des Holzkohlegrills

Ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill erlaubt, solltest du dennoch auf das richtige Anzünden und hochwertiges Brennmaterial achten.

Raucharme Holzkohle bzw. Grillbriketts verwenden

Für die Rauchentwicklung spielt die Materialqualität eine wichtige Rolle. Beim Kauf der Holzkohle, solltest du deshalb auf gute Qualität Wert legen. Achte zudem bei der Lagerung darauf, dass die Holzkohle nicht feucht wird, denn das wirkt sich negativ auf die Rauchentwicklung aus.

Oder benutzte einfach Grillbriketts, die sich durch eine besonders raucharme Verbrennung auszeichnen – wie zum Beispiel Kokosbriketts – auch als Kokoskohle bezeichnet.

In unserem Beitrag zu Grillen ohne Rauch findest du weitere, wertvolle Tipps.

Mit einem Holzkohlegrill lässt es sich auch besonders raucharm grillen.

Strom oder Gas statt Holzkohle

Verzichte – auch wenn es schwerfällt – auf den Holzkohlegrill. Benutze stattdessen einen Elektrogrill oder einen Gasgrill für den Balkon mit einer handlichen Gaskartusche.

Grillplatten und Aluschalen

Tropft Marinade oder Fett in die Glut, kannst du eine Rauchentwicklung kaum vermeiden. Mit einem Elektrogrill, Grillplatten und Aluschalen schließt du dieses Konfliktpotenzial von vornherein aus.


Welcher Grill eignet sich für den Balkon?

Du bist noch auf der Suche nach dem richtigen Balkongrill? Hier ist nicht nur die Frage ob Gas, Elektro oder Holzkohle, sondern auch das Platzangebot spielt häufig eine wichtige Rolle. Eine kleine Grillstation, ein Tischgrill und andere Kompaktgrills sind daher eine sehr gute Wahl für den Balkon . In unserem Shop findest du eine große Auswahl an vielen Balkongrills unterschiedlicher Hersteller und Marken.

Welcher Gasgrill für den Balkon?

Grundsätzlich ist jeder Gasgrill für den Balkon geeignet. Entscheidend ist das Platzangebot auf deinem Balkon und natürlich die Ansprüche, die du an das Grillgerät stellst.

Welcher Elektrogrill für den Balkon?

Elektrogrills bieten gegenüber den Holzkohle- und Gasgrills zwei entscheidende Vorteile: Sie sind nahezu rauchfrei und funktionieren ohne Glut und offene Flamme. Auch hier gibt es eine große Angebot an verschiedenen Grillgeräten, aus denen du dir entsprechend des Platzangebotes das passende Modell auswählen kannst.

Elektrogrill Balkon“ sind 2 Worte die als Tip untrennbar zusammenstehen und viel Ärger vermeiden.

Welcher Holzkohlegrill für den Balkon?

Wenn du nicht auf das Grillen mit Holzkohle verzichten möchtest, gibt es Holzkohlegrills, die eine besonders raucharme Verbrennung versprechen, wie zum Beispiel den LotusGrill mit seiner innovativen Technik.


Fazit zum Grillen auf dem Balkon

Die häufig gestellte Frage „Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?“ ist eine Einzelfallentscheidung. Daraus lassen sich keine grundsätzlichen Ge- und Verbote ableiten, außer dass Grillen ist im Mietvertrag explizit verboten.

Für ein friedliches Mit- und Nebeneinander ist es empfehlenswert rücksichtsvoll zu grillen. Wer statt einem Holzkohlegrill einen Elektrogrill und Aluschalen benutzt, kann Qualm und Rauch weitestgehend vermeiden. Ist eine Grillparty geplant, informiert man die Nachbarn rechtzeitig und lädt sie am besten zum Grillen ein. Auch wenn sie die Einladung nicht annehmen, erhöht man so zumindest die Chance, dass sie sich nicht beschweren.

Feste feiern ist natürlich nicht verboten, aber auch hier sollte man möglichst Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Ab 22 Uhr darf auf dem Balkon, der Terrasse und dem Garten nur noch leise gefeiert werden. Am besten verlegt man die Party dann in die Wohnung und feiert bei Zimmerlautstärke weiter.


Typische Fragen, die sich Balkonbesitzer neben dem Grillen noch stellen

Der Balkon lädt zum Grillen ein – aber nicht nur. Manche genießen den Sonnenuntergang bei sanfter Musik, andere treffen sich mit Freunden zur spontanen Balkon-Party und wieder andere freuen sich auf die Zigarettenpause an der frischen Luft. Doch wie ist die rechtliche Lage: Was ist abseits vom Grillen auf dem Balkon erlaubt und was nicht? Hier gibt es verschiedene Gesetze zu beachten.

Darf ich meinen Balkon bepflanzen?

Gegen einen Pflanzkübel mit einem Chili-Strauch spricht nichts. Auch andere Blumentöpfe mit blühenden oder fruchtenden Pflanzen dürfen auf dem Balkon stehen. Anders sieht es bei der Installation von Balkonkästen aus. Diese müssen zunächst einmal so gesichert und montiert sein, dass sie nicht herunterfallen und niemand davon getroffen werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Eigentümerversammlung beschließt, Blumenkästen zu verbieten. Eine besondere Art von Balkonbegrünung hat sogar schon Gerichte beschäftigt, so zum Beispiel das Landgericht Berlin. Es urteilte, dass herabhängende Pflanzen beschnitten werden müssen, sodass sie Bewohner unterhalb nicht stören. Generell ist es daher vorteilhaft, die Pflanzen auf dem Balkon nicht zu sehr wuchern zu lassen.

Darf ich auf dem Balkon rauchen?

Ein gutes Essen oder eine gemütliche Pause – viele greifen nun gerne zur Zigarette. Was liegt da im Wortsinn näher, als schnell auf den Balkon zu gehen und dort zu rauchen. Aber ist das erlaubt? Erst einmal ja, denn das Rauchen gilt als gesellschaftlich anerkannt. Nachbarn können daher nicht pauschal unterbieten, dass du auf deinem Balkon rauchst oder Gästen diese Möglichkeit bietest. Es gibt allerdings auch ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichthofs (BGH) aus dem Jahr 2015, nachzulesen unter Az. V ZR 110/14. So urteilte das Gericht, dass Rauchen auf dem Balkon grundsätzlich gestattet ist, allerdings dürfen Nachbarn nicht erheblich gestört werden. Im Extremfall kann es sein, dass Raucher nur zu bestimmten Zeiten rauchen dürfen. Es ist auch hier sinnvoll, sich vorab mit Nachbarn abzusprechen, bevor es zu solchen Auseinandersetzungen kommt.

Wie darf ich meinen Balkon gestalten?

Hier gilt wieder: Wer seinen Balkon gemietet oder die Wohnung gekauft hat, darf die Fläche frei nach den eigenen Wünschen mit Möbeln, Pflanzen und mehr ausstatten. Erlaubt ist, was Nachbarn nicht einschränkt oder stört und das ist eine Menge. Anders sieht es jedoch bei baulichen Veränderungen aus. Hier ist in der Regel das Einverständnis des Vermieters erforderlich – erst recht, wenn Bohrlöcher in der Fassade nötig sind. Zudem gilt es, eventuelle Beschlüsse der Eigentümerversammlung zu beachten. Die kann zum Beispiel eine einheitliche Gestaltung der Balkone von außen vorgeben. Eine violette Verkleidung ist dann vermutlich nicht erwünscht.

Darf ich auf dem Balkon einen Sichtschutz anbringen?

Die Sonne lockt zum Baden, am besten im Adamskostüm – wären da nicht die Blicke der Nachbarn. Ein Sichtschutz soll Abhilfe schaffen. Aber ist der auf dem Balkon erlaubt? Grundsätzlich ja, wenn er nicht höher ausfällt als das Balkongeländer. Darüber hinaus sollte der Sichtschutz farblich mit der Fassade des Hauses harmonieren. Nicht zuletzt ist hier zu beachten, dass der Sichtschutz wind- und wetterfest sein muss.


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